Vermietung Gemeindesaal

Saalnutzung Gemeindesaal Christophorus

Herzlich Willkommen in der Kirchengemeinde Christophorus.

Unser heller Gemeindesaal bietet Platz für bis zu 50 Personen und kann für verschiedene Veranstaltungen, wie zum Beispiel Familienfeiern, Geburtstage oder Versammlungen von Vereinen oder Genossenschaften genutzt werden.

Zum Saal gehört eine gut ausgestatte Küche mit Gläsern und ausreichend Geschirr, sowie Kaffeemaschinen, Wasserkocher, zwei Geschirrspülern, ein Herd mit Backofen, einer Mikrowelle und ein kleiner Kühlschrank.

Eine genügende Anzahl an Tischen und Stühlen, sowie eine Bühne und ein Klavier stehen Ihnen für Ihre Veranstaltung zur Verfügung.

Im Außenbereich finden Sie einen großen Kirchenvorplatz mit Tisch und Bänken, einer Murmelbahn und einer kleinen Wiese, sowie ein kleiner Parkplatz vor.   

Unweit unserer Kirche befindet sich eine Stadtbushaltestelle und zahlreiche Parkplätze im öffentlichen Raum. 

Preise 
Für die Nutzung des großen Gemeindesaals berechnen wir pro Tag 170,-€.
Sie sind unser Kirchengemeindemitglied? Dann berechnen wir Ihnen nur 130,-€
 
Im Preis enthalten ist die Nutzung des Saales und der Küche, der Außenanlage, sowie der Sanitäranlagen. Ebenfalls im Preis enthalten sind Gläser, Geschirr, sowie die Endreinigung. 

Zudem erheben wir eine Kaution in Höhe von 200,-€. Wir behalten uns vor, für beschädigte oder zerbrochene Geschirrstücke und Gläser, sonstige Schäden an Saal und Einrichtung, sowie grobe Verschmutzungen, insbesondere der Sanitäranlagen, die Kaution teilweise oder komplett einzubehalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in unseren Räumen nicht gestattet ist zu rauchen. 

Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Veranstaltung um 8:00 Uhr und endet am Folgetag der Veranstaltung um 8:00 Uhr. Bis dahin ist der Raum, die Sanitäranlagen und der Außenbereich besenrein zu Übergeben. 

Für Terminabsprachen und weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Gemeindebüro
unter Telefon 0551/31717 oder per Mail an: kg.christophorus.goettingen@evlka.de 

Nutzungsbedindungen Gemeindesaal Christophorus

Der/die Nutzer/in versichert hiermit, dass die Veranstaltung keinen dem Cha­rakter der Kirche widersprechenden Inhalt hat.
Der/die Nutzer/in haftet für alle durch die Benutzung der Räume auftretenden Be­schä­di­gun­gen.
Dem/der Nutzer/in ist weiterhin bekannt, dass für private Veranstaltungen in kirchlichen Ge­­bäuden die Unfall-/Haftpflichtversicherung der Kirchengemeinde nicht in Kraft tritt und die Kirchengemeinde auch keine Haftung über­nimmt. 
 
Dekorationsmaterial darf nur ohne Beschädigung von Wänden, Decken oder Mobiliar angebracht oder verwendet werden und ist rückstandsfrei wieder zu entfernen und zu entsorgen.
 
In allen Innenräumen ist das Rauchen untersagt. Der Nutzer / die Nutzerin verpflichtet sich, den Kirchplatz gegebenenfalls zu fegen und Müll zu entsorgen. Das gilt auch, wenn der Platz zum Rauchen genutzt wurde.
 
Störungen der Anwohner sind zu vermeiden. Bei Musik sind Fenster und Haustür geschlossen zu halten. Ab 22.00 Uhr ist die Lautstärke so zu reduzieren, dass die Einhaltung der Nachtruhe ge­währ­leistet ist. 
Übernachtungen in den Räumen sind untersagt.
 
Die Kücheneinrichtung ist, soweit sie benutzt wurde, zu säubern (Geschirr spülen etc.). 
Fehlendes Geschirr, Besteck, Gläser und anderes Inventar müssen bezahlt werden. Die hinterlegte Kaution wird nach Prüfung des Inventars (unter eventuellem Abzug für Er­satz­be­schaf­fung) und nach Übergabe der Räume in ordnungsgemäßem Zustand zurückerstattet. Bei grob vertragswidriger Nut­zung der Räu­­me (z. B. Verschmutzung) kann die Kau­tion einbehalten werden. 
 
Die erforderlichen Schlüssel sind gegen Unterschrift am Tage vor der Veranstaltung oder nach Absprache beim Hausmeister oder bei der Sekretärin im Gemeindebüro abzuholen und werden am Tage nach der Veranstaltung, oder einem anderen vereinbarten Termin zur Übergabe der Räume, zurückgegeben. 
 
Die Räume sind am Folgetag nach Absprache mit dem Hausmeister besenrein (bei stärkerer Bo­­den­verschmutzung auch gewischt) und mit ord­nungsgemäß zurechtgerücktem Mobiliar wie­der zu übergeben. Benutzte Tische von der Bühne sind zusammengeklappt dort wieder abzulegen. Stühle sind zurückzustellen.
 
Privatgegenstände, die nach der Übergabe abgeholt werden sollen, dürfen nach Absprache mit dem Hausmeister abge­stellt werden. Die Abholung erfolgt ebenso in Absprache mit dem Hausmeister.
                                                                                                          Der Kirchenvorstand